- Kontrollmitteilungen
- Kontrọllmitteilungen,Steuerrecht: Feststellungen, die ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung bei bestimmten Gelegenheiten, v. a. im Rahmen einer Außenprüfung, über steuerlich relevante Verhältnisse oder Sachverhalte dritter Personen oder des Steuerpflichtigen trifft (z. B. Schmiergeldzahlungen) und die den für diese Personen zuständigen Finanzbehörden zur Auswertung übergeben werden; Kontrollmitteilungen finden ferner bei Feststellungen über unerlaubte Hilfeleistungen in Steuersachen statt. Eine gesetzliche Definition des Begriffs der Kontrollmitteilung gibt es nicht. Eine spezielle Rechtsgrundlage für Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen bietet § 194 Absatz 3 Abgabenordnung. Kontrollmitteilungen sind keine Verwaltungsakte, sie liegen im Ermessen des Prüfers. Ihre Grenze finden sie in den Auskunftsverweigerungsrechten (§§ 101 ff. AO) und im Schutz der Bankkunden (§ 30 a Absatz 3 AO). Kontrollmitteilungen finden sich auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, so z. B. in der Sozialversicherung.
Universal-Lexikon. 2012.